Rechtsschutzversicherung

Ihre Absicherung im Falle eines Rechtsstreits

Mit einer Rechtsschutzversicherung unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG können Sie jederzeit Ihr gutes Recht einfordern und werden so von dem finanziellen Risiko eines Rechtsstreits entlastet. Der Rechtsschutz gilt im Verkehrs- und im Immobilienbereich, privat sowie beruflich. Einzelne Bereiche können Sie auf Wunsch abwählen. So passt sich Ihre Rechtsschutzversicherung Ihrem Leben an.

R+V-Rechtsschutzversicherung im Überblick

Rat muss gut sein, nicht teuer

Mit der R+V-Rechtsschutzversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Neben einem R+V-Anwaltstelefon und dem Anwaltssuchservice können Sie als besondere Leistung der R+V-Rechtsschutzversicherung das Mediationsverfahren nutzen. Im Falle eines Streits können Sie so eine schnelle und außergerichtliche Lösung mithilfe eines unabhängigen Vermittlers erzielen.

Passen Sie den Versicherungsschutz Ihren Bedürfnissen an

Es gibt zwei Produktvarianten der Rechtsschutzversicherung: die Rechtsschutzversicherung classic und die Rechtsschutzversicherung comfort. Beide bieten Leistungen in Privat-, Verkehrs-, Immobilien- und Berufsrechtsschutz. Hieraus stellen Sie Ihre individuelle Rechtsschutzversicherung zusammen. Sie entscheiden, welchen Schutz Sie wirklich brauchen.

Wählen Sie aus diesen zwei Produktvarianten Ihren individuellen Versicherungsschutz

Rechtsschutzversicherung classic

  • Vorschüsse und Kostenübernahme je Rechtsschutzfall bis zu einer Versicherungssumme von 1 Million Euro
  • Strafkaution als zinsloses Darlehen (zzgl. zur Versicherungssumme) bis zu 100.000 Euro
  • Weltweiter Internet-Vertragsrechtsschutz bis 30.000 Euro

Rechtsschutzversicherung comfort

  • Vorschüsse und Kostenübernahme je Rechtsschutzfall bis zu einer Versicherungssumme von 4 Millionen Euro
  • Strafkaution als zinsloses Darlehen (zzgl. zur Versicherungssumme) bis zu 300.000 Euro
  • Weltweiter Internet-Vertragsrechtsschutz bis 300.000 Euro

Beide Produktvarianten enthalten folgende Leistungen:

  • Gesetzliche Vergütung des eigenen, frei wählbaren Rechtsanwalts
  • Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens, der Gerichtskosten und der Kosten der gerichtlichen Sachverständigen
  • Übernahme der Kosten eines technischen Sachverständigen für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Übernahme der Kosten der Zwangsvollstreckung für die ersten drei Vollstreckungsmaßnahmen
  • Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrechtsschutz (auch außergerichtliche Verfahren)

Zusatzbausteine

Optional können Sie Ihren Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine erweitern, wie zum Beispiel mit den Bausteinen "Vorsorge, Familie und Erbe" oder "Kapitalanlagen". Beide Zusatzbausteine sind nur in Verbindung mit der Rechtsschutzversicherung comfort abschließbar.

Gerne beraten wir Sie persönlich und stellen Ihnen Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. 

Rechtsschutzversicherung im Rahmen der R+V-PrivatPolice

Die Rechtsschutzversicherung der R+V-PrivatPolice gibt es auch als Single-Tarife: Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz sowie Privat-Rechtsschutz. Sie werden jeweils in den Varianten classic und comfort angeboten.

Bündeln und sparen mit der R+V PrivatPolice

Wenn Sie neben einer Rechtsschutzversicherung auch eine Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Mietschutzversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG abschließen, erhalten Sie einen Bündelnachlass. Lassen Sie sich dazu bei Ihrer Raiffeisenbank "Nahe" eG beraten.

Grafik: R+V-PrivatPolice Produktbündelung: Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Mietschutzversicherung
Grafik: R+V-PrivatPolice Produktbündelung: Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Mietschutzversicherung

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Für wen und wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Rechtsschutzversicherung der R+V schützt Sie als Versicherungsnehmer. Im Familientarif ist selbstverständlich Ihre Familie eingeschlossen, also

  • Ihr Ehegatte oder der in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnende Lebenspartner,
  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihre unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, solange diese noch keinen Beruf ausüben,
  • Ihre Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie
  • alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Der örtliche Geltungsbereich umfasst Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Darüber hinaus schützt Sie die R+V-Rechtsschutzversicherung weltweit bei Aufenthalten von bis zu sechs Monaten mit bis zu 30.000 Euro in der Variante classic und bei Aufenthalten bis 3 Jahren mit bis zu 300.000 Euro in der Variante comfort.

Ist in dem Leistungsbaustein "Vorsorge, Familie und Erbe" auch die Testamentserstellung versichert?

Ja. Neben der Erstellung von Testamenten ist auch die Erstellung von Patienten- und Vorsorgeverfügungen sowie der erweiterte Rechtsschutz für Betreuungsverfahren und im Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht versichert. Dieser Zusatzbaustein ist nur in Verbindung mit der Rechtschutzversicherung comfort abschließbar.

Welche Zusatzbausteine kann ich optional mit abschließen?

In beiden Produktvarianten – classic und comfort – kann der Spezial-Strafrechtsschutz optional eingeschlossen werden. Die Zusatzbausteine "Vorsorge, Familie und Erbe", "Urheberrecht" sowie "Kapitalanlagen" können Sie nur in der Rechtsschutzversicherung comfort optional mit abschließen.

Was genau ist bei Mediation versichert?

Nicht jeder Streitfall muss vor Gericht verhandelt werden. Darum bietet die R+V-Rechtsschutzversicherung als besonderes Angebot die Mediation. So können Sie außergerichtlich schnell eine Lösung erzielen. Ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, hilft Ihnen und Ihrer gegnerischen Partei dabei, gemeinsam eine Lösung zu finden und einen langen Rechtsstreit zu vermeiden.

  • Die Mediation ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert.
  • Bei Inanspruchnahme der Mediation gilt keine Anrechnung einer Selbstbeteiligung.